msg.Health Factory
Pflege
Als eigenständiges Modul der Health Factory lassen sich alle Geschäftsvorfälle zur Verwaltung und Regulierung von Pflegefällen im Health Factory Pflege-System abbilden. Die vermehrt notwendige Verwaltung und Regulierung von Pflegefällen wird mit allen benötigten Prozessschritten (Gutachten- und Hilfsmittelverwaltung, Pflegeabrechnung, Rentenversicherungsmeldungen) unterstützt Die Standardsoftware ist speziell für die verbandseinheitlich geregelte private Pflege- Pflichtversicherung konzipiert. Die verbandseinheitlichen Tarife regelt der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband). Insbesondere werden alle Regelungen laufend an die neusten Gesetzesänderungen angepasst. Passende produktseitige Lösungen stellen wir rechtzeitig vor, so dass Kundenanforderungen dazu in die Umsetzung einfließen können. Insbesondere von technischer Seite entfällt somit jegliche Notwendigkeit zur inhaltlichen Beschäftigung mit Pflege, und auch im Fachbereich sind Abstimmungen dazu auf ein Minimum reduziert. Das Health Factory Pflege-System bedient alle relevanten Schnittstellen. Über ein eigenständiges Modul MEDICPROOF-Connect sind die Web-Services der MEDICPROOF GmbH angebunden. Zur Prüfung gegen Versorgungsverträge ist das ZABAS-Pflegemodul unseres Partnerunternehmens Global Side GmbH angebunden, und für die Berechnung und Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen SoSiP („Soziale Sicherung der Pflegeperson“), eine Anwendung unseres Partnerunternehmens salutaris. Ebenfalls vorhanden ist eine Schnittstelle zum Input Management. Pflege-Workflow Pflegeanrechnung Automatische Zahlungen Pflegehilfsmittelverwaltung ZABAS-Pflege, Abrechnungsprüfung MEDICPROOF, Pflegegutachten SoSiP, Meldung an Rentenversicherungsträger, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung PPV-Poolstatistik Software as a Service Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei unserem Tochterunternehmen innovas GmbH Köln.
In der Pflegeanrechnung erfolgt eine Ableitung des Pflegeanspruchs aufgrund der Daten des Pflegefalls. Es erfolgen Abrechnungsprüfungen sowie die Berechnung des Pflegegeldes bis hin zu den konkreten Zahlungen unter Berücksichtigung weiterer Parameter wie z.B. bereits getätigter Zahlungen bzw. Berechnung eines hälftigen Pflegegeldes.(Verhinderungspflege).